Prof. Harald Geiger

Honorarprofessor der TUM seit 2012

Fachgebiet

Öffentliches Recht

Laufbahn

Nach seinem Abitur 1968 am Finsterwalder Gymnasium Rosenheim studiert Prof. Geiger von 1970 bis 1975 Jura an der Ludwigs-Maximilians-Universität München. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1975, das zweite 1978 ab. 1978 trat Prof. Geiger in den Dienst der bayerischen Inneren Verwaltung. Dort war er als juristischer Staatsbeamter bzw.  Richter am Verwaltungsgericht München und am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof tätig. Seit 2004 ist Prof. Geiger Präsident des Verwaltungsgerichts München. 2005 übernahm er einen Lehrauftrag für Öffentliches Recht (Rechtslehre) an der Studienfakultät für Forstwissenschaft und Ressour­cen­management der TUM. Neben seiner richterlichen Tätigkeit war er in der Ausbildung der Rechtsreferendare tätig und ist derzeit Prüfer im zweiten juristischen Staatsexamen.

Prof. Geiger ist Autor zahlreicher Fachbücher und Aufsätze in juristischen Fachzeitschriften und gehört einem Fachausschuss für Fahrerlaubniswesen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen an.

    Funktionen

    • Präsident des Verwaltungsgerichts München (2004-2014)
    • Präsident des Verwaltungsgerichts Augsburg (2001-2004)
    • Vizepräsident des Verwaltungsgerichts München (1994-2000)
    • Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (1987-1994)
    • Richter am Verwaltungsgericht München (1985-1987)