Wissenschaftliche Laufbahn und Forschungsgebiete

Prof. Heckmann (*1960) forscht insbesondere in den Bereichen Datenschutzrecht, IT-Sicherheitsrecht, E-Government und Rechtsinformatik. Seine Arbeit dient seit vielen Jahren der Rechtsgestaltung für einen menschenwürdigen und dem Gemeinwohl dienenden digitalen Wandel.

Prof. Heckmann studierte an der Universität Trier und absolvierte sein Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Trier. Promotion und Habilitation erfolgten an der Universität Freiburg. 1996 nahm Prof. Heckmann den Ruf an die Universität Passau an, an welcher er bis zu seiner Berufung an die TUM im Jahr 2019 die Professur für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht innehatte. Prof. Heckmann ist seit 2003 nebenamtlicher Verfassungsrichter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Er war sowohl Mitglied der Ethikkommission des Bundesverkehrsministeriums zum Autonomen und Vernetzten Fahren als auch der Datenethikkommission der Bundesregierung. Er ist außerdem Botschafter für Verbraucherbelange im Zentrum Digitalisierung Bayern und Direktor im Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt).

Heckmann D: “jurisPraxiskommentar Internetrecht”. Saarbrücken: juris, 2019.

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Gola P, Heckmann D: “Bundesdatenschutzgesetz Kommentar”. München: C.H. Beck, 2019.

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Becker U, Heckmann D, Kempen B, Manssen G: “Öffentliches Recht in Bayern – Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Sicherheitsrecht, Öffentliches Baurecht.” München: C.H. Beck, 2017.

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Bauer R, Heckmann D, Ruge K, Schallbruch M, Schulz S: “Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und E-Government”. Wiesbaden: Kommunal- und Schulverlag, 2014.

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Heckmann D: “Geltungskraft und Geltungsverlust von Rechtsnormen – Elemente einer Theorie der autoritativen Normgeltungsbeendigung”. Tübingen: Mohr Siebeck, 1997.

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