Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer

Honorarprofessor der TUM seit 2007

Fachgebiet

Lebensmittelrecht

Laufbahn

Prof. Meyer (*1961) studierte Rechtswissenschaften in Berlin, Tübingen und München. Im Anschluss an das Zweite Staatsexamen arbeitete er in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien. Heute ist er Gründer und Partner der Kanzlei meyer.rechtsanwälte. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht auf nationaler und europäischer Ebene. Seit dem Wintersemester 1995/1996 unterrichtet er das Fach Lebensmittelrecht am Institut für Lebensmittelchemie der TU München.
Seine wissenschaftlichen Leistungen belegt er durch über 200 Veröffentlichungen, darunter die Kommentierung der "Lebensmittelwerbung" in Fezer (Hrsg.), UWG – Lauterkeitsrecht, Kommentar (C.H.Beck-Verlag) sowie der mit Prof. Streinz herausgegebene Kommentar zur BasisVO 178/2002 und zum LFGB (C.H.Beck).
Des Weiteren ist er Herausgeber der bei C.H.Beck publizierten Textsammlung "Meyer - Lebensmittelrecht", Mitherausgeber der bei Behr´s erscheinenden Handbücher "Functional Food" und "Verkehrsauffassung im Lebensmittelrecht" sowie Themenverantwortlicher und Autor bei Römpp Lexikon Lebensmittelchemie (Thieme).

Funktionen

  • Herausgeber der Deutschen Lebensmittel Rundschau (DLR)
  • Geschäftsführender Vorstand des Fördervereins der Forschungsstelle für deutsches und europäisches Lebensmittelrecht in Bayreuth
  • Vorsitzender des Verwaltungsrats der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)
  • Wissenschaftlicher Beirat des Milchindustrieverbands (MIV)